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Hausordnung für das Gästeverhalten

Gesetzeserlass 1/2020, vom 17. Januar 2020, gegen den Exzess-Tourismus für die Qualitätsverbesserung in Touristengebieten (BOIB Nr. 10 vom 23.01.2020)

Die Geschäftsleitung von Houm Hotels & Villas möchte Sie darüber informieren, dass es den Gästen untersagt ist, Handlungen auszuführen, die eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit und die körperliche Unversehrtheit in dieser Einrichtung mit sich bringen können, beispielsweise von einem Balkon oder einem Fenster zu einem anderen zu steigen, von gefährlichen Stellen in Schwimmbäder, in die Tiefe oder auf andere Elemente zu springen.

Gäste, die diese gefährlichen Handlungen ausführen, werden unverzüglich aus der Einrichtung verwiesen, sollte es notwendig sein, auch unter Begleitung von Polizei- und Sicherheitskräften. Darüber hinaus haben sie von den zuständigen Behörden eine Strafzahlung aufgrund eines schweren Gesetzesverstoßes nach Artikel 14 b) des Gesetzeserlasses 1/2020 in Höhe von 6.001 € bis 60.000 € zu erwarten.

Ferner möchten wir Sie darüber informieren, dass die Mitnahme von in den Lokalen ausgegebenem Essen und ausgeschenkten alkoholischen oder nicht alkoholischen Getränken verboten ist.

Schutz und Sicherheit

Alle sind für Schutz und Sicherheit zuständig. Sollten Sie während Ihres Aufenthaltes ein gefährliches oder möglicherweise illegales Verhalten feststellen, müssen Sie das Sicherheitspersonal oder sonstige Aufseher der Einrichtung darüber unterrichten. Das ist telefonisch unter der Nummer 9 oder persönlich über einen Mitarbeiter möglich. 

1.1. Drogen und sonstige illegale Substanzen

Konsum und Besitz von Drogen und sonstiger Substanzen unterliegen lokalen und internationalen Gesetzen. Die Gäste, die diese Gesetze verletzen, unterliegen der Festnahme und Verurteilung seitens der zuständigen Rechtsprechung und müssen möglicherweise die Einrichtungen verlassen.

1.2. Waffen, Explosionsmaterial und weitere gefährliche Gegenstände

Waffen, Explosionsmaterial oder sonstige Gegenstände, die eine Gefahr für Personen oder das Eigentum simulieren oder darstellen, sind nicht zulässig. Diese Gegenstände werden beschlagnahmt und es werden entsprechende Maßnahmen getroffen.

1.3. Unangemessenes Verhalten oder Missbrauch

Unangemessenes Verhalten oder Missbrauch, Belästigung, Vandalismus, Diebstahl, Gewalt, Verwendung falscher oder gefälschter Ausweise, Alkoholgenuss von Minderjährigen, Verabreichung alkoholischer Getränke an unter 18-Jährige, Besitz illegaler Substanzen oder Waren wie auch sonstige beleidigende oder illegale Verhaltensweisen sind nicht zulässig.

1.4. Verhaltensweise der Gäste dem Hotelpersonal gegenüber

Beleidigende oder ausfallende Umgangsweisen gegenüber anderen Personen, d. h. Gästen, Mitarbeitern und anderen Personen, sind nicht zulässig.

Der Zutritt der Gäste zu verbotenen oder für den ausschließlichen Gebrauch des Personals bestimmten Bereichen ist untersagt.

1.5. Erholung

In der gesamten Einrichtung ist die Verwendung von Musikwiedergabegeräten verboten. Weiterhin bitten wird, die Erholung der restlichen Gäste zu respektieren, indem laute Gespräche und Gesang insbesondere zwischen 22:00 und 9:00 Uhr vermieden werden.

1.6. Haftung der Eltern und Betreuer

Zum Zweck dieser Hausordnung über das Gästeverhalten werden alle Personen unter 18 Jahren als Minderjährige bezeichnet. Eltern und Betreuer sind für das Verhalten und eine angemessene Aufsicht der Minderjährigen, die sie in ihrem Urlaub begleiten, zuständig. Diese Zuständigkeit ist jederzeit gültig, unbeschadet ob die Eltern oder Betreuer die Jugendlichen persönlich begleiten.

1.7. Alkoholische Getränke

Es wird erwartet, dass die Gäste jederzeit für Ihr Verhalten verantwortlich sind. Ein übermäßiger Alkoholverzehr wirkt sich auf das vernünftige Handeln der Personen aus und senkt ihre Fähigkeit, mögliche gefährliche Situationen zu erkennen und zu vermeiden.  Alle Gäste, die alkoholische Getränke verzehren möchten, müssen es verantwortungsbewusst tun. Aus diesem Grund wird der Alkoholkonsum in den Räumlichkeiten der Gäste bei Bedarf eingeschränkt.

Es ist streng verboten, das Hotel im Zustand einer starken Alkoholvergiftung zu betreten.

Das Hotelpersonal ist berechtigt, die Bedienung eines Gasts mit einer starken Alkoholvergiftung zu verweigern und bei Bedarf dessen Verweis aus dem Hotel mithilfe der zuständigen Behörde anzufordern.

Das Mindestalter für den Verzehr aller alkoholischen Getränke liegt bei 18 Jahren.

1.8. Tabak

Laut Vorgaben im Gesetz 42/2010 vom 30. Dezember über gesundheitliche Maßnahmen bei Tabakkonsum und zur Regelung des Verkaufs, Konsums, der Lieferung und Werbung für Tabakprodukte, mit dem das Gesetz 28/2005 vom 26. Dezember geändert wurde, ist das Rauchen im Houm Plaza Son Rigo Hotel streng verboten. Davon ausgenommen sind die Bereiche im Freien wie auch den Zimmern, die evtl. für Raucher bestimmt und als solche gekennzeichnet sind.

Für den Komfort und das Wohlbefinden unserer Gäste sind alle unsere Zimmer als „Nichtraucherzimmer“ eingerichtet. Die Gäste können auf den Balkonen der Zimmer rauchen und müssen die Tabakreste ordnungsgemäß entsorgen. Die Gäste müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um Tabakerzeugnisse erwerben, besitzen und verzehren zu können.

Verhaltensweise in den Schwimmbadbereichen

Stühle oder Liegen neben den Schwimmbädern können nicht reserviert werden.

Der Verzehr von Getränken oder Speisen, die außerhalb der Einrichtungen erworben wurden, ist verboten.

Aus Sicherheitsgründen ist der Verzehr von Getränken in Glasbehältern im Schwimmbadbereich streng verboten.

Weiterhin ist der Verwendung von Bällen oder anderen Gegenständen, die andere Gäste stören oder evtl. gefährden könnten, verboten.

Die Benutzung von tragbaren Musikgeräten oder Radios mit hoher Lautstärke ist auch nicht zulässig.

Verhaltensweise im Speisesaalbereich

Es ist untersagt:

  • Den Speisesaal in Badekleidung, mit Flipflops oder in ärmellosen T-Shirts zu betreten.
  • Speisen oder Getränke mit aus dem Speisesaalbereich herauszunehmen.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren alkoholhaltige Getränke zu servieren.

Verhaltensweise auf den Zimmern

Die Verlagerung von Möbeln, Dekorationselementen oder Geräten von einem Zimmer in ein anderes ist verboten.

Es ist verboten, sich auf Außen- und Terrassengeländer oder sonstige Schutzbarrieren zu setzen oder diese zu besteigen. Weiterhin ist die Berührung der Geräte, Installationen oder zur Sicherheit der Gäste gestalteten Systeme verboten.

Die Ausübung des „Balkonspringens“ in allen Varianten ist streng verboten und wird laut Vorgaben im Abschnitt „Konsequenzen“ bestraft.

Die Feuerlöscher sind ausschließlich für Notfälle im Sinne von Bränden bestimmt. 

Die Gäste dürfen die für sie eingeschränkten Bereiche, wie auch die für den exklusiven Personalgebrauch bestimmten Bereiche nicht betreten. 

Alle weiteren gefährlichen Verhaltensweisen wie auch die Nichtbeachtung der Sicherheitsanweisungen sind untersagt.

Konsequenzen

Ein Verhalten, das nicht dieser Hausordnung entspricht, kann folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Hinzuziehung des Sicherheitspersonals, des Personals des Reiseveranstalters, der Geschäftsführung oder der Polizeibeamten
  • Bezahlung seitens des Gasts aller Beschädigungen oder Schäden, die an den Einrichtungen verursacht wurden und die für die entsprechende Reparatur erforderlich sind. 
  • Beschlagnahmung illegaler oder verbotener Gegenstände oder Schmuggelware (sie können der Polizeibehörde ausgehändigt werden).
  • Verweigerung des Zutritts in die Einrichtung und Ablehnung zukünftiger Buchungen
  • Bericht über die Vorfälle an die Polizei- oder Regierungsbehörde zur Einleitung rechtlicher Schritte
  • Verweis aus der Einrichtung in den darauffolgenden Stunden. Die aus dem Hotel verwiesenen Gäste haften für die Kosten der Unterkunft und die Beförderung an ihre Herkunftsorte und müssen sie bezahlen. Die Anforderungen hinsichtlich der Unterlagen zur Rückreise in das Herkunftsland unterliegen der Zuständigkeit der Gäste.

Die Festlegung einer Hausordnung über das Gästeverhalten soll gewährleisten, dass alle Gäste während ihres Urlaubs einen sicheren und angenehmen Aufenthalt genießen können.

Wir bedanken uns für die Einhaltung dieser Vorschriften, wünschen Ihnen einen vorzüglichen Aufenthalt und verbleiben.


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