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Houm Erfahrungen

Wir zeigen Ihnen das authentischste Mallorca

Hausordnung für das Gästeverhalten

Wir bei Houm Hotels haben uns im Laufe der Jahre darum bemüht, unseren Gästen einen besonderen Urlaub in der beeindruckenden Umgebung von Playa de Palma auf Mallorca anbieten zu können. Unsere Mitarbeiter tragen bei der Betreuung unserer Gäste insbesondere dazu bei, ihren Urlaub zu einem einzigartigen Erlebnis zu machen.

Diese Hausordnung über das Gästeverhalten wurde mit der Absicht erstellt, allen Gästen einen angenehmen Urlaub gewährleisten zu können. Weiterhin legt sie die Verhaltensregeln fest, die von den Gästen während ihres Urlaubs zu befolgen sind. Die Hausordnung ist möglicherweise nicht vollständig, d. h., dass evtl. Probleme mit Verhaltensweisen auftreten können, die hier nicht spezifisch berücksichtigt sind. In diesem wie auch in anderen möglichen Fällen trifft das Hotelpersonal oder die Geschäftsführung die notwendigen Maßnahmen, um Sicherheit, Schutz und Wohlbefinden unserer Gäste zu gewährleisten.

Die Aktivitäten und das Zusammenleben mit anderen Gästen trägt dazu bei, dass sich unsere Einrichtung in eine große Familie aus verschiedenen Nationalitäten und Kulturen verwandelt und somit zur Bereicherung dieser Erfahrung beiträgt. Wenn gute Freunde zu Besuch kommen, können sie den Urlaub sogar noch verschönern, aber es kann auch vorkommen, dass das Verhalten einiger Gäste außergewöhnlich oder unbequem wird. Da unsere Gäste aus unterschiedlichen Umfeldern kommen, ist es wichtig, dass alle die gültigen Verhaltensregeln verstehen. 

Neben dieser Hausordnung gibt es auch Gesetze sowie lokale und ausländische Verordnungen, die für die Gäste unserer Einrichtung gelten.

Datenschutzpolitik

Grundlegende Informationen zum Datenschutz

Zuständiger:

Ca´n Moner de s´Arenal, S.A.

NIF ESA07204381

Av. Son Rigo, 13, 1º

07610. Palma de Mallorca

Telefonnummer: 971265710

email: privacidad@houmhotels.com

Datenschutzbeauftragter: Nicht vorhanden

Zweck: Leistung der beauftragten Dienstleistung und der entsprechenden Buchung des Hotelzimmers zu Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Steuerzwecken.

Legitimierung: Ausführung eines Dienstleistungsvertrags der Hotelunterbringung.

Empfänger: Gemäß Gesetz 1/1992, das mit dem Gesetz vom 11. Juli 2013 geändert wurde, werden mit ...

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